THW OV Gifhorn
 
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letzte Aktualisierung: 14.08.2011
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Das THW
 » T wie Technik, H wie Hilfe, W wie weltweit. « 

Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff, ob aus dem Fernsehen, der Zeitung oder vom Ortsverband in Ihrer Nähe.
Wir helfen bei Eisenbahnunglücken, Hochwassern oder den unterschiedlichsten Unglücksfällen im Inland, bei denen kompetente Hilfe gebraucht wird.
Wir retten Menschen und Tiere aus Gefahrenlagen und bergen bedrohte Sachwerte.
Wir überbrücken vorübergehend ausgefallene Versorgungseinrichtungen, leisten Räumungsarbeiten und richten Wege und Übergänge her.

Wir helfen...
immer dann, wenn unser Können und unsere technisch hochwertige Ausstattung benötigt werden, um die Folgen von Katastrophen und größeren Schadensereignissen oder schweren Unfällen zu bewältigen.

Im Rahmen seiner überörtlichen Einsatzstruktur unterstützt das Technische Hilfswerk die lokalen Kräfte anderer Hilfsorganisationen und von Behörden auf vielfältige Weise.

Seit 1963 setzen Bundesregierung, Europäische Union (EU) und UN-Flüchtlingskommisar (UNHCR) das THW im Ausland ein, wenn es darum geht, die Not der Menschen nach Erdbeben und Überflutungen, bei Trockenheit und nach Kriegen zu lindern.

Quelle: THW.de


 » Wer oder was sind wir also? « 

• Eine Katastrophenschutzbehörde des Bundes und somit eine Bundesbehörde


Unser oberster Chef ist der Bundesinnenminister
Dem Bundesinnenminister nachgeordnet ist die THW-Leitung




• 44.000 aktiven Helfer,
• 17.000 Reserve- und Althelfer,
• 10.000 Junghelfer und
• 845 hauptamtliche Mitarbeiter



Der »Technische Zug« ist die Basiseinheit eines jeden Ortsverbandes.

Das THW unterhält bundesweit 810 Technische Züge mit je vierzig aktiven Helfern, die kurzfristig durch jeweils zwanzig Reservehelfer ergänzt werden können. Jeder Zug besteht aus einem Führungstrupp, zwei Bergungsgruppen sowie einer Fachgruppe für den überörtlichen und überregionalen Einsatz.


Bundesweit werden vorgehalten:
1.620
  Fachgruppen Bergung
Neben den beiden Bergungsgruppen gibt es verschiedene Fachgruppen für unterschiedliche technische Aufgaben:
264
  Fachgruppen Infrastruktur
Die Fachgruppe Infrastruktur ermöglicht weitgehend die Versorgung mit Strom und Wasser und stellt auch die Abwasserentsorgung sicher.
132
  Fachgruppen Räumung
Mit Hilfe von schwerem Gerät arbeitet die Fachgruppe Räumen bei der »schweren« Bergung und der Räumung zusammen mit den Bergungsgruppen.
132
  Fachgruppen Wassergefahren
Die Fachgruppe Wassergefahren rettet mit Booten Menschen und Tiere, versorgt die Bevölkerung überfluteter Gebiete und unterstützt Damm- und Deichsicherungsarbeiten.
66
  Fachgruppen Elektroversorgung
Als »mobiles Elektrizitätswerk« liefert die Fachgruppe Elektroversorgung Strom mit Aggregaten bis 175 kVA und repariert notfalls Versorgungsanlagen.
66
  Fachgruppen Ortung
Die Fachgruppe Ortung spürt Verschüttete auf, damit diese gerettet werden. Mit Hunden, elektronischem Gerät und Fachwissen sucht sie Leben unter Trümmern.
66
  Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen
Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen hilft bei Überflutungen von Gebäuden und Anlagen.
66
  Fachgruppen Logistik
Die Helferinnen und Helfer der Fachgruppe Logistik sind zuständig für Materialerhaltung und Beschaffung, sowie für die Versorgung der Helfer.
65
  Fachgruppen Führung und Kommunikation
Zur Führung vieler THW-Einheiten im Einsatz dient die Fachgruppe Führung/Kommunikation.
32
  Fachgruppen Trinkwasserversorgung
Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung bereitet Wasser auf und fördert, lagert und transportiert es.
16
  Fachgruppen Brückenbau
Die Fachgruppe Brückenbau des THW errichtet Übergänge und Brücken.
16
  Fachgruppen Öschaden
Ist bei einem Unglück ein Ölschaden größeren Ausmaßes entstanden, kommt die Fachgruppe Ölschaden zum Einsatz.
6
  Fachgruppen SEEBA
Weiterhin gibt es die Schnell-Einsatz-Einheit für Bergungseinsätze im Ausland (SEEBA), deren Helferinnen und Helfer hochspezialisiert und binnen weniger Stunden per Lufttransport weltweit eingesetzt werden.
 
  Fachgruppen SEEWA
SEEWA steht für eine neue operativ-taktische Auslandseinheit, mit der das THW noch schneller auf aktuelle Gefahrenlagen im Bereich der Trinkwasserversorgung reagieren kann. Zu den Aufgaben der SEEWA zählen die Erkundung, die mobile Trinkwasseraufbereitung, die Analyse, ein FirstAid-Consulting und die Rehabilitation der Wasserversorgung. Die jeweils neunköpfigen Einsatzteams sind mit modernster Ausstattung ausgerüstet und ebenso wie die Experten der SEEBA in der Lage, innerhalb weniger Stunden in ein Katastrophengebiet aufzubrechen.


Die Bandbreite der Fahrzeuge reicht von Gerätekraftwagen über Mannschaftswagen, Kipper, Bergungsräumgeräte und Anhänger, bis zu Kranwagen und Booten verschiedener Typen. Insgesamt verfügt das THW über mehr als 6.000 Fahrzeuge.





Grundsätzliches:
Um ein gewisses Maß an Wirtschaftlichkeit für die Gefahrenabwehr zu erreichen, hat das Technische Hilfswerk Ausstattungsmodule gebildet.

Hiernach werden die Ressourcen (Fachgruppen) und die Ausstattungsvielfalt nicht auf alle Ortsverbände gleichmäßig verteilt.

Vielmehr wurde die Ausstattung und Ausbildung in den einzelnen geographischen Gebieten (Landkreisen) nach den zu erwartenden Schadensschwerpunkten konzentriert.

Da aber auch unvorhersehbare Ereignisse eintreten können, ist der im Einsatz vor Ort befindliche Ortsverband zu jeder Tages- und Nachtzeit in der Lage, alle erforderlichen Fachkomponenten auf dem direkten Wege (telefonisch) anzufordern.

Die jeweiligen THW-Fachberater in den Katastrophenabwehrstäben der Hauptverwaltungsbeamten verfügen im Einsatzfall über Handakten bezüglich der Ausstattung, Leistungsfähigkeit und Rufnummern anderer Ortsverbände aus dem jeweiligen Bundesland.

Diese Fachberater sind hierdurch in der Lage, alle für den Einsatz erforderlichen Fachkomponenten zu jeder Zeit auf dem kurzen Wege anzufordern.

Nicht nur erleichtert, sondern auch gefördert wird dieses Konzept durch einen regen Kontakt der einzelnen Ortsverbände untereinander bei gemeinsamen Übungen, technischen Hilfeleistungen oder Gemeinschaftsausbildungen und Lehrgängen.





 » Grundsätze für den Einsatz des THW « 

Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von Bedeutung:


Immer dann,
wenn ein Bedarfsträger der Gefahrenabwehr das THW anfordert / einsetzt und dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt, wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten / Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.

Was kostet der Einsatz?
Verrechnet werden nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass, ohne Verwaltungs- und Vorhaltekosten, direkt entstanden sind.
Bei Anforderung durch Dritte wird mit diesen bzw. deren Versicherung verrechnet.
Hat das THW ein eigenes Interesse an der Einsatztätigkeit, so kommen unter eng gefassten Voraussetzungen, erhebliche Kostensenkungsfaktoren zum Tragen.
Kostenverzicht, seitens des THW, tritt immer dann ein, wenn kommunale oder staatliche Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten.




 » Wer beauftragt uns wann? « 

Regelfall: Der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,
beziehungsweise der Leiter eines Katastrophenschutzstabes
Ausnahme: Der Bundesinnenminister (für Einsätze im Ausland)
Einzelfall: Der Bürger (Nur bei unmittelbarer Gefahr für Leben und hochwertige Sachgüter)

Die Regel:
Ist gegeben, wenn der Hauptverwaltungsbeamte (Oberkreisdirektor) nach eingehender Prüfung der Schadenslage feststellt, dass der Katastrophenfall gegeben ist und die normal zur Verfügung stehenden Kräfte nicht mehr ausreichend sind.

Ist gegeben, wenn Spezielles Gerät oder Fachausbildung erforderlich sind, welche für den Normalfall nicht vorgehalten werden.

Die Verfügungsgewalt des Bundes über das Technische Hilfswerk wird in diesem Fall an den Hauptverwaltungsbeamten übertragen.

Alle Katastrophenschutzeinheiten unterstehen ab diesem Zeitpunkt der Befehlsgewalt des örtlichen Katastrophenschutzstabes.

Die Ausnahme:
Ist gegeben, wenn der Bundesinnenminister den Auftrag erteilt, unterstützende Maßnahmen, nach Eintritt einer Katastrophe, im Ausland durchzuführen.

Hier gehen in der Regel diplomatische Vorgespräche zwischen der betroffenen ausländischen Vertretung, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenminister voraus.

Der Einzelfall:
Ist gegeben, wenn ein Bürger oder eine Firma nach bestem Wissen keine andere Möglichkeit der Schadensabwehr mehr für Mensch und hochwertige Sachgüter erkennen kann.

In diesem Fall befinden sich jedoch in der Regel schon andere Rettungseinheiten vor Ort, in deren Entscheidungskompetenz die Alarmierung des THW's gelegt wird.





 » Wo liegen unsere Stärken? « 

Neben der bundesweiten einheitlichen Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung gibt es noch weitere Punkte, die uns zu einem leistungsfähigen Partner im Einsatz machen:

1.
Der Ortsverband versteht sich nicht als eigenständige Organisation, sondern eher als Mitglied einer sich bundesweit gegenseitig unterstützenden Familie innerhalb der THW-Organisation.
2.
Ständige Kontakte und Informationsaustausch mit anderen Ortsverbänden, welches als ein wesentlicher Wissens- und Know-how-Multiplikator zu werten ist, da diese Sammlung an Wissen und Informationen bei überörtlichen Lehrgängen auch kommuniziert werden.
3.
Eine ständige zu jeder Zeit und an jedem Ort, innerhalb und außerhalb des Einsatzgeschehens, abrufbare Unterstützung durch andere Ortsverbände und Fachgruppen in personeller und materieller Hinsicht.
4.
Innerhalb eines Einsatzes ist die Herauslösung/Ablösung von Einheiten ohne Einsatzunterbrechung realisierbar, da das im Einsatz befindliche Material und Gerät aufgrund der Kompatibilität, der einheitlichen Ausbildung und des gemeinsamen Eigentümers "THW" nicht gewechselt werden muss.
5.
Werden innerhalb des Einsatzgeschehens keine Führungsstrukturen vorgefunden, sind diese nicht ausreichend oder erhalten wir den Auftrag hierfür, sind wir in der Lage, eigene Führungsstrukturen mittels unserer Fachgruppen für Führung und Kommunikation (FGr FK) zu bilden.
6.
Da wir unseren Einsatzwert sehr wohl einschätzen können, unsere Optionen und Aufgaben für den Einsatzfall klar definiert sind, und wir im Gegenzug die Aufgaben anderer Organisationen respektieren, sind wir in der Lage offen in allen Belangen auf andere Organisationen zuzugehen und uns abhängig von der Führungshirarchie in das Einsatzgeschehen einbinden zu lassen.





Erkunden Sie hierzu auch die Bundes- und Weltweiten Aktivitäten des THW
Mit dem THW in Google Earth können Sie das!

Wir, das THW, wollen Ihnen hier unter Verwendung des Freeware-Programmes "Google Earth" die Möglichkeit geben, sich zum einen über das THW weltweit und zum anderen auch über das THW in Ihrer Nähe zu informieren.

Mit dem Freeware-Programm "Google Earth" und unserer kleinen Zusatzdatei können Sie jede THW-Dienststelle irgendwo auf der Erde aus der Satellitenperspektive heranzoomen und betrachten.

Weitere Infos und auch die Einbindung in "Google Earth" entnehmen Sie dem von uns hierzu angebotenen Download "Das THW in Google Earth" in unserem Downloadbereich.






Wenn Sie einmal unsere Hilfe außerhalb von Katastrophen oder größeren Schadensereignissen für Ihre Zwecke in Anspruch nehmen wollen...

Auf dieser Seite wurde ja schon dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das THW normalerweise zum Einsatz kommt. Nun ist es jedoch trotzdem möglich, die Hilfe des THW über diese Vorgaben hinaus für private Zwecke in Anspruch zu nehmen.
Dabei kann es sich um Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, Abriss-, Änderungs- oder Aufbautätigkeiten handeln. Die Vielfältigkeit des THW und das breitbandige Einsatzspektrum erkennen Sie auf den Seiten "Einsätze" und "Aktivitäten".
Um eine solche Hilfeleistung bei Ihnen durchführen zu können, müssen jedoch einige Punkte von Ihnen berücksichtigt werden.

Für den Landkreis Gifhorn gilt hier:
1.
Während der Vegetationszeiten dürfen keine Bäume gefällt werden.
2.
Die Entfernung der Bäume muss von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt sein.
3.
Das Einverständnis der Handwerkskammer Lüneburg-Stade muss vorliegen.
4.
Der Leistungsnehmer muss dem THW gegenüber eine Haftungsfreistellungserklärung abgeben.
5.
Die durch das THW erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig.
Grundsätzlich gilt: Ohne Anwesenheit von THW-Kräften verleiht das THW Gifhorn keine Zelte, Stühle, Tische oder Fahrzeuge!
Was kostet die Leistung?
Verrechnet werden nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt enstanden sind. Hat das THW ein eigenes Interesse an der Hilfeleistung, so können unter eng gefassten Voraussetzungen u.U. Kostensenkungsfaktoren zum Tragen kommen.
Was ist zu bedenken?
Primär sind wir eine Organisation mit dem Auftrag, technische Hilfe im Katastrophenfall oder bei größeren Schadensereignissen zu leisten.
In der Vorbereitung hierzu ist eine umfangreiche Ausbildung erforderlich und wird auch durchgeführt. Finanziert wird das Ganze aus dem Steuertopf des Bundesinnenministers. Dem Innenminister und somit auch dem Bürger gegenüber fühlen wir uns verpflichtet.
Daraus ergibt sich:
Termine für unsere Unterstützung in Ihrem privaten Bereich stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine Unterstützungsleistung unsererseits besteht nicht.
Von uns erbrachte Leistungen müssen wir nach der THW-Abrechnungsrichtlinie (zzgl. Verwaltungsgebühr) abrechnen. Bei befreundeten Organisationen können, im Rahmen der Partnerschaft und gegenseitiger Unterstützung, andere Konditionen vereinbart werden.
Text: J. Wenzel